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   BSG, 28.09.1978 - 4/5 RJ 2/77   

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https://dejure.org/1978,9581
BSG, 28.09.1978 - 4/5 RJ 2/77 (https://dejure.org/1978,9581)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1978 - 4/5 RJ 2/77 (https://dejure.org/1978,9581)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1978 - 4/5 RJ 2/77 (https://dejure.org/1978,9581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Beiträgen - Während einer anzurechnenden Ausfallzeit

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 17/90

    Berechnung der Höchstdauer bei Hochschulausbildung im Rahmen eines

    Die im Verhältnis von Beitragszeit zur Ausfallzeit in § 32 Abs. 7 S 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) enthaltene Sonderregelung, die im Rahmen der Vormerkung nach der Rechtspr ein Nebeneinander von Pflichtbeitragszeiten und Ausfallzeiten gestattet (BSGE 56, 151 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 und SozR 2200 § 1259 Nr. 90), vermag aber an dem in der Rechtspr entwickeltem Grundsatz nichts zu ändern, daß unter den in § 35 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) genannten Zeiten eine Rangfolge besteht, wonach die versicherungsrechtlich "stärkere" Zeit die schwächere verdrängt (BSG SozR 2200 § 1255 Nr. 9).

    Sonach kann die Beitragszeit nicht zugleich Ausfallzeit sein; das eine schließt das andere aus (BSG SozR 2200 § 1255 Nr. 9 mwN).

  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 16/90

    Berechnung eines Knappschaftsruhegeldes - Anspruch auf Vergleichsberechnung bei

    Damit nahm der Gesetzgeber ua Bezug auf das Urteil des BSG vom 28. September 1978 SozR 2200 § 1255 Nr. 9.
  • BSG, 19.12.1995 - 4 RA 112/94

    Bemessung der Höhe einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Berechnung der persönlichen

    Da die Versicherungszeiten in der Regel als gegenüber den Ausfallzeiten stärkere Momente diese bei der Rentengewährung verdrängen, enthält die Anordnung einer Vergleichsberechnung in § 32 Abs. 7 Satz 2 AVG eine Ausnahme von der Rangfolge der für die Rentenberechnung relevanten Zeiten (BSG SozR 2200 § 1255 Nr. 9 S 15) und ist dementsprechend eng auszulegen (BSG SozR 3-2200 § 1255 Nr. 4 S 7; SozR 2200 § 1255 Nr. 16 S 32).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 113/83

    Ermittlung der Versicherungsjahre - Ausfallzeit - Pauschale Ausfallzeit -

    Dies bedeutet zum einen, daß eine kalendermäßig bestimmte Zeit für die Versioherungsjahre iS von 5 1258 Abs. 1 RVO nur einmal in Ansatz gebracht werden kann; andererseits ist aber dieser Vorschrift auch eine Rangfolge zu entnehmen, derzufolge die versicherungsrechtlich "stärkere" Zeit die schwächere verdrängt (vgl Großer Senat -GS-Beschluß vom 9. Dezember 1975 - GS 1/75 : BSGE A1, "1, 51 : SozR 2200 5 1259 Nr. 13 sowie Urteil des Senats vom 28. September 1978 - N/5 RJ 2/77 : SozR 2200 $ 1255 Nr. 9 S 1" f jeweils mwN).
  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 11/83
    auch Rangfolge zu entnehmen, derzufolge die versicherungsrechtlich "stärkere" Zeit die schwächere verdrängt (vgl Großer Senat -GS- Beschluß vom 9. Dezember 1975 - GS 1/75 : BSGE H1, M1, 51 : SozR 2200 5 1259 Nr. 13 sowie Urteil des Senats vom 28. September 1978 U/5 RJ 2/77 : SozR 2200 5 1255 Nr. 9 3 1H f -.
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